I. ALLGEMEINES
II. DIENSTLEISTUNGEN UND DIGITALE PRODUKTE
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Dienstleistungen
1.1 Zustandekommen des Vertrags: Angebot, Leistungsbeschreibung, Vertragsabschluss
1.2 Leistungsumfang und Mitwirkungspflicht des Kunden
1.3 Konzept-/Ideenschutz, Nutzungs- und Urheberrecht, Eigenwerbung -
Digitale Produkte
2.1 Zustandekommen des Vertrags
2.2 Nutzungslizenz bei digitalen Produkten und kostenlosen Download-Produkten -
Rücktrittsrecht, Widerrufsbelehrung und Haftung
3.1 Widerruf bei Produkten, die eine Freigabe erfordern
3.2 Ausschluss des Widerrufsrechts für personalisierte und digitale Produkte
3.3 Vertragsauflösung durch lüttsünn
3.4 Vertragsauflösung durch den Kunden
3.5 Mängelgewährleistung und Haftung
III. ZAHLUNG UND VERSAND
IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN/SONSTIGES
I. ALLGEMEINES
1. Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis bzw. alle Geschäftsbeziehungen zwischen lüttsünn Synke Lipfert, Froschkönigweg 9, 30179 Hannover, und ihrer Website www.luettsuenn.de, im folgenden „Verkäuferin“ und „lüttsünn“ genannt, und dem jeweiligen Käufer und/oder Auftraggeber, im folgenden „Kunde“ genannt. Sie gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen aus lüttsünn und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
(2) Kunde im Sinne eines Verbrauchers ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Kunde im Sinne eines Unternehmers ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden „AGB“, sind ausschließlich geltend, es sei denn es werden abweichende Bedingungen in einzelnen Fällen zwischen aus lüttsünn und dem Kunden schriftlich festgelegt. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde seine Rechnungsanschrift im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Land hat. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich anerkannt werden.
(4) Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung auch für alle Folgegeschäfte.
(5) Die AGB und die Bestelldaten werden dem Kunden per E-Mail zugesandt.
II. DIENSTLEISTUNGEN UND DIGITALE PRODUKTE
1. Dienstleistungen
1.1 Zustandekommen des Vertrags: Angebot, Leistungsbeschreibung, Vertragsabschluss
(1) Der Kunde stellt lüttsünn seine eigenen Vorstellungen eines Produkts vor und erbittet von der Verkäuferin einen Kostenvoranschlag zur Erstellung nach diesen Vorgaben. Dazu nutzt er das Angebotsformular auf der Website der Verkäuferin oder schreibt sie per E-Mail an. Auf der Grundlage der vom Kunden gewünschten Spezifikationen erstellt lüttsünn einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Sollten zur Kostenvoranschlagserstellung noch wichtige Informationen fehlen, werden diese von der Verkäuferin angefordert. Hierzu kann auch ein telefonisches Beratungsgespräch geführt werden.
(2) Nach schriftlicher Annahme des Kostenvoranschlags durch den Kunden und Bestätigung durch die Verkäuferin kommt der Auftrag zustande. Anschließend beginnt die Verkäuferin mit der Arbeit. Lüttsünn behält sich vor, bei umfangreicheren Aufträgen eine Anzahlung zu verlangen. In diesem Fall beginnt lüttsünn nach Zahlungseingang mit der Arbeit.
(3) Die Verkäuferin ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Auftrag des Kunden anzunehmen. In diesem Fall wird sich lüttsünn nach Möglichkeit bemühen, den Kunden hiervon innerhalb angemessener Frist zu verständigen.
(4) Sofern lüttsünn dies in der Korrespondenz nicht deutlich anders angibt, sind alle angebotenen Produkte nach Bearbeitung folgender Phasen versandfertig:
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Der Kunde erhält die Auftragsbestätigung von lüttsünn (per E-Mail). Sofern noch nicht geschehen, bittet die Verkäuferin den Kunden mit der Auftragsbestätigung ausdrücklich um Mitwirkung, d.h. um das Zusenden individueller Inhalte (Text, Adressen, Namen etc.) und Vorgaben (Schrift, Tintenfarbe, Papierart etc.), die für das Erstellen des Produkts notwendig sind.
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Nachdem der Kunde die nötigen Angaben und Unterlagen an die Verkäuferin übermittelt hat, erhält er einen ersten Entwurf per E-Mail.
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Auf Wunsch des Kunden führt lüttsünn zwei Änderungen/ Korrekturschleifen in der Entwurfsphase durch. Jede weitere Korrekturschleife wird mit einem Aufpreis je nach Zeitaufwand von 60,00 € pro Stunde berechnet.
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Nach Freigabe durch den Kunden wird das Produkt angefertigt. Nach abgesprochener Produktionszeit erfolgt der Versand durch die Verkäuferin. Lüttsünn stellt mit Auslieferung eine Rechnung über die Summe (bei vorausgehender Anzahlung: Restsumme) für das jeweilige Produkt.
1.2 Leistungsumfang und Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Lüttsünn erbringt Leistungen nur aufgrund eines zwischen lüttsünn und dem Kunden konkret vereinbarten Leistungsangebots. Die Verkäuferin fordert vom Auftraggeber eine Vorbereitungsgebühr in Höhe von 39,00€ für jedes Projekt.
Arbeiten, die einem Auftrag nach Abschluss des Projekts hinzugefügt werden, gelten als neuer Auftrag und unterliegen erneut derVorbereitungsgebühr.
Für Leistungen, die darüber hinausgehen, hat der Kunde ein angemessenes Entgelt zu leisten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Als angemessenes Entgelt für den Personalaufwand wird zumindest ein Stundensatz von 60,00 € vereinbart.
(2) Alle Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
(3) Der Kunde legt der Verkäuferin alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vor und informiert lüttsünn unverzüglich über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind oder Bedeutung haben könnten, auch wenn sie erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, Genehmigungen (z. B. Freigaben) rechtzeitig zu erteilen, damit der Arbeitsablauf von lüttsünn nicht beeinträchtigt wird und die Verkäuferin in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen. Eine Genehmigung gilt als rechtzeitig erteilt, wenn das von lüttsünn gesetzte Datum für die Genehmigung nicht überschritten wird.
(5) Bei Zeitverzögerungen, die nicht im Verantwortungsbereich von lüttsünn liegen, wird der daraus entstehende Mehraufwand zeitlich erfasst und nach den vereinbarten Honorarsätzen abgerechnet.
(6) Bei Zeitverzögerungen, die eine termingerechte Durchführung des Auftrags gefährden und nicht im Verschulden von lüttsünn liegen, steht der Verkäuferin ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu. Bis zu diesem Zeitpunkt entstandene externe Kosten werden zu 100 Prozent an den Kunden weiterberechnet und der bis dato entstandene interne Aufwand wird nach den vereinbarten Honorarsätzen abgerechnet und ist vom Kunden zu bezahlen.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Namen-, Kennzeichnungsrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen, und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Verkäuferin haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird lüttsünn wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde lüttsünn schad- und klaglos; er hat der Verkäuferin sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, lüttsünn bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt lüttsünn hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
1.3 Konzept-/Ideenschutz, Nutzungs- und Urheberrecht, Eigenwerbung
(1) Erstellt lüttsünn für den Kunden ein Konzept oder leistet lüttsünn andere Vorarbeiten in Hinblick auf die Hauptleistung (Entwürfe etc.), unterstehen Konzept und Entwürfe in ihren sprachlichen und grafischen Teilen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von lüttsünn ist dem Kunden nicht gestattet.
(2) Erstellt lüttsünn ein individuelles Design für den Kunden, erhält der Kunde damit lediglich die Nutzungsrechte für den persönlichen Zweck im Rahmen der Produkterstellung durch lüttsünn, jedoch nicht das Eigentumsrecht. Die Leistungen und Werke von lüttsünn dürfen nur in dem Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus dem Zweck des Auftrags ergibt.
(3) Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen erhält der Kunde nur einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und zwar nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfang der Nutzungsrechtseinräumung mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung zumindest nicht über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus.
Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinaus- gehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechts-Einrüumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung entsprechenden Vergütung zulässig.
(4) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von lüttsünn. Über den Umfang der Nutzung steht lüttsünn ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder Vorgaben des Kunden sowie sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen von lüttsünn, insbesondere Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung auf den Kunden über.
(5) Die Verkäuferin hat das Recht, ihre Arbeit zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung der Werke muss ihr Name mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden.
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, die finalen Leistungen (weder die Originale oder digitale Dateien noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall gesondert zu vergüten.
(7) Zur Aufbewahrung ist lüttsünn danach nicht verpflichtet. Lüttsünn ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
(7) Der gesamte mit dem Konzept und den Vorarbeiten eines Projekts verbundene Personal- und Sachaufwand kann dem Kunden berechnet werden, auch wenn dieses Konzept nicht verwirklicht wird oder der Kunde die Verwirklichung Dritten überträgt. Die Personalstunde wird dabei mit 60,00 € angesetzt.
(9) Sämtliche auf der Website dargestellte Designs, Grafiken, Fotos, Texte und Gestaltungselemente sind – soweit nicht anders angegeben – geistiges Eigentum von lüttsünn, unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne Zustimmung von lüttsünn nicht für private und nicht für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Jede Verletzung des Urheberrechtes wird strafrechtlich verfolgt.
(10) Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namens- nennungsrechte ist lüttsünn berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.
(11) Alle von lüttsünn erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt von ihr zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.4 Lieferung und Lieferfrist
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
(2) Bereits bei Angebotslegung wird der späteste Auftragstermin vereinbart, damit eine rechtzeitige Fertigstellung und Lieferung durch lüttsünn gewährleistet werden kann.
(3) Sollte lüttsünn in Lieferverzug geraten, ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag nur nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung und bei grobem Verschulden durch lüttsünn zulässig. Tritt der Kunde vom Vertrag aus wichtigem Grund zurück, ist er verpflichtet, der Verkäuferin diesen wichtigen Grund schriftlich nachzuweisen. Sämtliche bis zum Vertragsrücktritt erbrachten Leistungen durch lüttsünn und auch sämtliche externe Kosten sind in diesem Fall vom Kunden entsprechend den vereinbarten Honorarsätzen zu bezahlen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, lüttsünn Änderungen seiner persönlichen Daten, seiner E-Mail-Adresse, seiner Liefer- oder Rechnungsanschrift sowie sonstiger Angaben, welche lüttsünn für die Bearbeitung der Bestellung und Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden benötigt, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilung ist per Mail zu richten an: luettsuenn@yahoo.com.Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht nach, so hat er die Folgen dessen zu tragen. Insbesondere kann lüttsünn bis zur Mitteilung einer Änderung der Lieferadresse des Kunden schuldbefreiend an die lüttsünn zuletzt bekannt gegebene Lieferadresse leisten.
2. Digitale Produkte
2.1 Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Kunde kann sich aus dem Angebot der Verkäuferin digitale Schriftzüge und/oder Illustrationen erstellen lassen. Der Kunde stellt lüttsünn seine eigenen Vorstellungen eines Produkts vor und erbittet von der Verkäuferin ein Angebot zur Erstellung nach diesen Vorgaben. Dazu nutzt er das Angebotsformular auf der Website der Verkäuferin oder schreibt sie per E-Mail an. Auf der Grundlage der vom Kunden gewünschten Spezifikationen erstellt lüttsünn ein schriftliches Angebot. Sollten zur Angebotserstellung noch wichtige Informationen fehlen, werden diese von der Verkäuferin angefordert. Hierzu kann auch ein telefonisches Beratungsgespräch geführt werden.
(2) Nach schriftlicher Annahme des Angebots durch den Kunden und Bestätigung durch die Verkäuferin kommt der Auftrag zustande. Anschließend beginnt die Verkäuferin mit der Arbeit. Lüttsünn behält sich vor, bei umfangreicheren Aufträgen eine Anzahlung zu verlangen. In diesem Fall beginnt lüttsünn nach Zahlungseingang mit der Arbeit.
(3) Die Verkäuferin ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Auftrag des Kunden anzunehmen. In diesem Fall wird sich lüttsünn nach Möglichkeit bemühen, den Kunden hiervon innerhalb angemessener Frist zu verständigen.
(4) Sofern lüttsünn dies in der Korrespondenz nicht deutlich anders angibt, sind alle angebotenen Produkte nach Bearbeitung folgender Phasen versandfertig:
1. Der Kunde erhält die Auftragsbestätigung von lüttsünn (per E-Mail). Sofern noch nicht geschehen, bittet die Verkäuferin den Kunden mit der Auftragsbestätigung ausdrücklich um Mitwirkung, d.h. um das Zusenden individueller Inhalte und Vorgaben, die für das Erstellen des Produkts notwendig sind.
2. Nachdem der Kunde die nötigen Angaben und Unterlagen an die Verkäuferin übermittelt hat, erhält er einen ersten Entwurf per E-Mail.
3. Auf Wunsch des Kunden führt lüttsünn zwei Änderungen/ Korrekturschleifen durch. Jede weitere Korrekturschleife wird mit einem Aufpreis je nach Zeitaufwand von 60,00 € pro Stunde berechnet.
4. Ist der Kunde mit dem Produkt einverstanden und bestätigt dieses schriftlich gegenüber lüttsünn, kommt der Vertrag zustande. Nach Fertigstellung übermittelt die Verkäuferin Zahlungsdaten sowie die Zahlungsaufforderung. Nach Zahlungseingang schickt die Verkäuferin dem Kunden die bestellten digitalen Produkte an seine bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse.
(5) Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Zahlungsaufforderung bei der Verkäuferin eingegangen ist, tritt diese vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und die Verkäuferin keine Lieferpflicht trifft.
(6) Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss berücksichtigt die Verkäuferin nur, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten zum Zweck der nachträglichen Anpassung kann die Verkäuferin dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.
(7) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen und des digitalen Produkts erfolgen per E-Mail. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm bei der Verkäuferin bzw. im Bestellformular hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
2.2 Nutzungslizenz bei digitalen Produkten
(1) Die angebotenen digitalen Produkte sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Kunde erhält zu jedem von lüttsünn erworbenen digitalen Produkt eine einfache Nutzungslizenz, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist. Die einfache Nutzungslizenz umfasst die Erlaubnis, eine Kopie des Download-Produkts für den persönlichen Gebrauch des Kunden auf seinem Computer bzw. sonstigem elektronischen Gerät abzuspeichern und/oder auszudrucken.
Jede weitere Kopie ist dem Kunden untersagt. Es ist dem Kunden ausdrücklich verboten, eine Datei oder Teile davon zu verändern oder zu bearbeiten und in irgendeiner Weise Dritten privat oder kommerziell zur Verfügung zu stellen. Ein Zuwiderhandeln hat strafrechtliche Konsequenzen.
(3) Besteht Interesse daran, ein digitales Produkt kommerziell zu nutzen, hat der Interessent die Verkäuferin per Mail an luettsuenn@yahoo.com zu kontaktieren und ihr Zweck und Ziel der gewünschten Nutzung zu erläutern. Sollte eine solche Nutzung für die Verkäuferin infrage kommen, wird sie dem Interessenten ein individuelles Angebot unterbreiten.
3. Rücktrittsrecht, Widerrufsbelehrung und Haftung
3.1 Widerruf bei Produkten, die eine Freigabe erfordern
(1) Bei Produkten, die eine Abnahme des Entwurfs durch den Kunden erfordern, bittet lüttsünn den Kunden ausdrücklich um schriftliche Freigabe. Dabei hat der Kunde die Möglichkeit, Korrekturen vornehmen zu lassen.
(2) Bis zur Freigabe durch den Kunden hat dieser das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zu widerrufen. Lüttsünn ist berechtigt, dem Kunden alle bis dahin geleisteten Vorarbeiten und Materialkosten in Rechnung zu stellen. Abgerechnet wird pro Personenstunde á 60,00 €.
3.2 Ausschluss des Widerrufsrechts für personalisierte und digitale Produkte
(1) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den von lüttsünn gelieferten Produkten um Waren handelt, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden und auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Nach § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB steht dem Kunden bei Verträgen über derartige Waren kein Rücktrittsrecht von im Fernabsatz abgeschlossenen Verträgen zu. Der Kunde hat daher nach dem BGB kein Recht auf Rücktritt von dem mit lüttsünn abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von personalisierten Produkten.
(2) Geringfügige Abweichungen in den Eigenschaften der Produkte gegenüber den Beschreibungen und Angaben im Auftrag, insbesondere hinsichtlich Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale, können sich aus handelsüblichen Schwankungen, Produktionsabläufen oder der naturgegebenen Beschaffenheit der Materialien ergeben. Derartige Abweichungen stellen keine Produktmängel dar und begründen daher keine Gewährleistungsansprüche des Kunden.
(3) Digitale Produkte sind von Widerruf und Rücknahme ausgeschlossen.
3.3 Vertragsauflösung durch lüttsünn
(1) Lüttsünn ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt vor wenn:
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die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
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der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
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(2) Wenn die Auftragssumme nicht feststeht, da nach Stunden abgerechnet wird, wird der auf Erfahrungsbasis geschätzte Stundenaufwand für den gesamten Auftrag als Auftragssumme festgelegt. Lüttsünn wird in diesem Fall von jeder weiteren Leistungspflicht endgültig befreit. Diese Rechtswirkung und damit die Fälligkeit des Entgeltes treten spätestens mit der Erklärung des Kunden ein, die vertragsgemäßen Leistungen nicht mehr zu benötigen, jedenfalls aber dann, wenn aus den Umständen klar wird, dass der Kunde die Leistungen von lüttsünn nicht mehr abnehmen wird. Der Kunde stellt darüber hinaus lüttsünn von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei. Die externen Kosten sind in jedem Fall der Stornierung durch den Kunden zu bezahlen.
(3) Weiterhin ist lüttsünn berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis, einzelne vertragliche Rechte (z.B. Subvollmachten) und Verpflichtungen auf Dritte zu übertragen oder sich von Dritten vertreten zu lassen. Im Falle der ordentlichen Kündigung oder der Übertragung des Vertrages wird lüttsünn den Kunden informieren und ist lüttsünn zudem berechtigt, die bisher angefallenen Leistungen gegenüber dem Kunden entsprechend den vereinbarten Honorarsätzen (bei einer vereinbarten Auftragssumme anteilig entsprechend den erbrachten Leistungen) abzurechnen und ist der Kunde zur Zahlung der Rechnungssumme verpflichtet. Die externen Kosten sind durch den Kunden zu bezahlen. Wird der gesamte Vertrag oder einzelne vertragliche Verpflichtungen übertragen, haftet lüttsünn nicht für die Leistungserbringung des Dritten, der Kunde wendet sich ab dem Zeitpunkt der Vertragsübertragung ausschließlich an diesen Dritten.
(4) Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, hat lüttsünn im Falle der höheren Gewalt das Recht, die Ausführung der Bestellung nach eigener Entscheidung aufzuschieben oder aber den Vertrag ohne gerichtliche Schritte aufzulösen. Dies ist dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Lüttsünn ist dabei nicht zum Schadenersatz verpflichtet, es sei denn, eine Nichtentschädigung ist unter den gegebenen Umständen nach dem Grundsatz der üblichen Verkehrssitten inakzeptabel. Als höhere Gewalt gilt jeder Ausfall, der nicht lüttsünn angelastet werden kann, weil er weder von lüttsünn verschuldet wurde noch laut Gesetz, Rechtsgeschäften oder der guten Handelssitten unter die Verantwortung von lüttsünn fällt.
3.4 Vertragsauflösung durch den Kunden
(1) Wie unter I.3.2 (1) erläutert, handelt es sich bei den von lüttsünn angebotenen Produkten um personalisierte Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden. Insofern hat der Kunde keine Möglichkeit, ordentlich vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe, wie unter II.1.3 (1) erläutert, können dem Kunden den außerordentlichen Rücktritt vom Vertrag ermöglichen. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Ein etwaiges Widerrufsrecht bleibt unberührt.
(2) Im Falle eines Rücktritts wird eine etwaige geleistete Anzahlung einbehalten. Sollte keine Anzahlung erfolgt sein, stellt lüttsünn die bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung durch den Kunden entstandenen Materialkosten und den entstandenen Personalaufwand dem Kunden in Rechnung. Für den Personalaufwand wird zumindest ein Stundensatz von 60,00 € vereinbart.
(3) Im Falle einer Verschiebung der Veranstaltung, für welche die beauftragte Papeterie benötigt wird, kann eine geleistete Anzahlung auf die Durchführung der Arbeiten zum Nachholtermin angerechnet werden und wird somit als verrechenbares Guthaben betrachtet.
3.5 Mängelgewährleistung und Haftung
(1) Bei der künstlerischen Umsetzung des ihr erteilten Auftrages genießt lüttsünn Gestaltungsfreiheit. Trifft ihr Werk nicht den Geschmack des Kunden oder entspricht ihr Stil nicht den Vorstellungen des Kunden, so begründet dies allein keinen Mangel ihrerLeistungen. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser die von lüttsünn gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar.
(2) Für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit aller zur Verfügung gestellten Inhalte, die lüttsünn für die Produktion der Kalligrafie und Illustrationen benötigt, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Für etwaige Fehler (z. B. inhaltliche oder Rechtschreibfehler), die lüttsünn aus der Vorgabe/Vorlage des Kunden übernommen hat, übernimmt lüttsünn keine Haftung.
(3) Bei Fehlern, die lüttsünn unterlaufen sind (z. B. inhaltliche oder Rechtschreibfehler, fehlerhafte Namen oder Adressen), kann der Kunde Anspruch auf ein neues, fehlerfreies Produkt bzw. den Ersatz des fehlerhaften Bestandteils des Produkts (z. B. bei einzelnen Platzkarten oder Umschlägen nur die jeweils fehlerhaften Teile) geltend machen.
(4) Lüttsünn haftet nicht für Schäden, die aus Transport und/oder Lieferung entstanden sind.
III. ZAHLUNG UND VERSAND
1. Preise und Versandkosten
(1) Alle Preisangaben verstehen sich in Euro. Alle angegebenen und mitgeteilten Preise sind Endpreise; aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird keine Umsatzsteuer erhoben und folglich nicht ausgewiesen. Mehrkosten, die durch unerwartete Veränderungen der Beauftragung während der Projektlaufzeit entstehen, werden von lüttsünn bekannt gegeben und werden in Rechnung gestellt. Werden bei der Angebotslegung Stundensätze vereinbart, werden – wenn nicht anders angegeben – ausschließlich volle Stunden verrechnet.
(2) Die beim Versand von physischen Produkten anfallenden Versandkosten sind vom Kunden zu tragen. Abgeschlossene Bestellungen werden mit einem Versanddienstleister mit Sendungsverfolgung versandt und der Gesamtbetrag der Versandkosten wird der endgültigen Rechnung hinzugefügt.
(3) Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union, können von lüttsünn nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z. B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die vom Kunden zu tragen sind. Entstandene Kosten der Geldübermittlung sind vom Kunden auch in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.
(4) Für Eilaufträge wird ein Zuschlag von 50 % erhoben. Es können auch Gebühren für Eilversand anfallen.
2. Zahlungsmodalitäten
(1) Die Zahlung an lüttsünn erfolgt mittels Überweisung. Bei persönlicher Übergabe des Produkts ist auch Barzahlung möglich.
(2) Die Zahlung ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe.
(3) Ist eine Anzahlung per Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
3. Eigentumsvorbehalt und Wirkung des Eigentumsvorbehalts
Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist lüttsünn berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts keinen Rücktritt vom Vertrag darstellt, es sei denn die Verkäuferin erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
IV. Schlussbestimmungen/Sonstiges
1. Gerichtstand und Gesetzgebung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen dem Kunden und lüttsünn zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach deutschem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.
(2) Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
(3) Änderungen oder Ergänzungen schriftlicher Verträge bedürfen der Schriftform.
(4) Auf Verträge zwischen lüttsünn und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Es gilt deutsches Recht.
2. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Bei Angebotsanfragen werden alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z. B. per E-Mail, welche ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden können.
(3) Die wesentlichen Merkmale von Produkt und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.
3. Sonstiges
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt.
(2) Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.

